beckmann_18.jpgInteressenschwerpunkte:

■  Baurecht
■  Miet- und Wohnungseigentumsrecht
■  Allgemeines Zivilrecht

Neues WEG-Recht seit dem 01.12.2020:
Für Fragen zur Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen, den neuen Voraussetzungen für bauliche Veränderungen oder zu sonstigen Änderungen nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Baurecht: BGH bestätigt Symptomtheorie:
Mit Urteil vom 04.11.2020 – VII ZR 161/18 hat der BGH bestätigt, dass der Auftraggeber bei einer Mängelrüge lediglich das Symptom beschreiben muss. Es ist daher nicht notwendig, dass er im Einzelnen die Mangelursache bezeichnet. Diese herauszufinden ist Sache des Unternehmers.

Vorsicht beim Autokauf aufgrund von Internetanzeigen:
Nach dem Urteil des BGH vom 27.09.2017 – VIII ZR 271/16 stellen Angaben in Internetannoncen "nur" sog. öffentliche Äußerungen des Verkäufers dar. Da ein Gewährleistungsausschluss gegenüber Unternehmern wirksam vereinbart werden kann, kann dies ggf. dazu führen, dass der Verkäufer für Abweichungen von der Annonce nicht haftet.

Kontakt:
Sekretariat: Frau Bröcking
Tel: +49 202/248 22-31
Fax: +49 202/248 22-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


 

 

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